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Gesetzesänderung ab Juni Ukrainische Studierende und Azubis erhalten Bafög-Anspruch

»Enorm wichtiger Schritt«: Das Studentenwerk begrüßt die Entscheidung des Bildungsministeriums, junge ukrainische Männer und Frauen bei ihrer Ausbildung finanziell zu unterstützen. Menschen aus Drittstaaten haben weniger Glück.
Studierende in Kassel im vergangenen Jahr: Basis für die Integration ukrainischer Studierender ins deutsche Hochschulsystem

Studierende in Kassel im vergangenen Jahr: Basis für die Integration ukrainischer Studierender ins deutsche Hochschulsystem

Foto: Uwe Zucchi / picture alliance/dpa

Eine Ausbildungsförderung durch das Bafög soll ab Juni auch für Geflüchtete aus der Ukraine möglich sein. Das stellte das Bundesministerium für Bildung und Forschung an diesem Mittwoch klar. Hintergrund der Entscheidung ist eine geplante Gesetzesänderung, wonach Geflüchtete aus der Ukraine ab Juni Anspruch auf Grundsicherung statt Unterstützung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz haben.

»Geflüchtete aus der Ukraine haben damit eine gute soziale Absicherung, wenn sie bei uns ein Studium oder eine schulische berufliche Ausbildung aufnehmen oder fortsetzen wollen«, teilte das Bundesministerium für Bildung und Forschung mit.

Das Deutsche Studentenwerk (DSW) begrüßte  die von der Bundesregierung geplante Öffnung des Bafög als »enorm wichtigen Schritt und als Basis« für die Integration dieser Studierenden ins deutsche Hochschulsystem.

DSW-Generalsekretär Matthias Anbuhl erklärte, damit stünde Ukrainerinnen und Ukrainern mit dem entsprechenden Sprachniveau und den fachlichen Voraussetzungen eine »echte Studienfinanzierung zur Verfügung, wie sie das bis Ende Mai geltende Asylbewerberleistungsgesetz nicht bieten kann. Wir begrüßen diesen System- bzw. Rechtskreis-Wechsel sehr«.

Die Regelung gilt theoretisch für alle Geflüchteten, die einen Aufenthaltstitel nach Paragraf 24 des Aufenthaltsgesetzes bekommen. Laut Pro Asyl ist die Hürde für Menschen aus Drittstaaten, die ebenfalls aus der Ukraine geflüchtet sind, jedoch hoch: Sie müssen in der Ukraine bereits einen unbefristeten Aufenthaltstitel gehabt haben und nicht in ihr Herkunftsland zurückkehren können.

sun
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